Lieferbedinungen
Die Absetzmulden, Abrollcontainer werden bis zu 9 Tage Standzeit ohne 
Berechnung von Standgebühren zur Verfügung gestellt. Ab dem 10. Tag 
werden für jeden weiteren Einsatztag 1,- d berechnet.
Der normale Aufstellungsort für die Absetzmulden ist die Straße vor dem 
Grundstück der Auftraggeber, dabei übernimmt dieser die Sicherung durch 
Absperrung und Beleuchtung und Genehmigung durch die Behörde.
Wünscht der Auftraggeber eine Aufstellung unmittelbar am oder im 
Grundstück, haftet er evtl. für Schäden, die durch
Befahren an Gehwegplatten, Toreinfahrten, Umzäunungen und Gebäuden 
entstehen. Für jeglichen Schaden an Gegenstände auf dem Grundstück des 
Auftraggebers, gleich welcher Ursache, übernimmt der Auftragnehmer keine 
Haftung. Dasselbe gilt für Grundstücke dritter Personen, welche auf 
Anweisung des Auftraggebers befahren werden.
Jegliches verbrennen von Altmaterialien wie Papier, Altgummi usw. auch 
Sondermüll wie z. B. Altöl, Lacke, Chemikalien und Batterien ist in der 
Mulde nicht statthaft. Die dabei entstehenden Schäden gehen ebenfalls zu 
Lasten des Auftraggebers.
Es wird um präzise Auftragserteilung des Aufstellungsortes gebeten, da 
durch mehrfaches Anfahren der für diese Transporte kalkulierte Preis 
nicht zu halten ist.
Für Schuttgebühren und Kosten berechnen wir die verauslagten Beträge der 
jeweiligen örtlichen Schutthalden.
Für Umschreibungen jeder Rechnung berechnen wie mindestens 10 Euro pro 
Rechnung.